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Die große SWR Tatort Premiere

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Die große SWR Tatort Premiere
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Die große SWR Tatort Premiere
Die große SWR Tatort Premiere
Freitag, 17.05.2024, 20:30 Uhr
Neues Schloss Stuttgart
Tickets
print@home verfügbar
Veranstaltungspreise: 10,00 EUR — 16,00 EUR
Inhalt:
Hanna Riedle hatte Eltern, Familienbetrieb, die jüngere Schwester und den Verlobten samt frisch eingerichtetem Neubau im Dorf zurückgelassen, um in Stuttgart ein neues Leben zu beginnen. Als die junge Frau tot am Ufer des Neckars aufgefunden wird, ziehen Thorsten Lannert und Sebastian Bootz auch Verdächtige aus ihrem Heimatdorf in Betracht. Lannert quartiert sich dazu vorübergehend im Gasthof von Hannas Eltern ein.
Während Hannas Mutter mit ihrer Reue fertig werden muss, weil sie die Tochter nach einem Streit nicht mehr sehen wollte, versucht der Vater, den Rest der Familie zusammenzuhalten.
Je mehr die Kommissare in das Dorfleben eintauchen, desto mehr verstehen sie, warum Hanna weg wollte und sie finden mehr als einen aus dem Ort, der versucht hat, die anziehende junge Frau wieder zurückzuholen.

Besetzung:
Andreas Kleinert führt Regie beim „Tatort – Lass sie gehen. Das Drehbuch zu dem Fall schrieb Norbert Baumgarten. In den Episodenhauptrollen spielen Moritz Führmann, Julia Jenkins, Irene Böhm, Timocin Ziegler und Sebastian Fritz.

Der „Tatort – Lass sie gehen“ ist eine Produktion des Südwestrundfunks. Ausführender Produzent ist Timo Held. Kamera Michael Merkel, Schnitt Sabine Garscha, Szenenbild Cosima Vellenzer, Kostümbild Anne-Gret Oehme, Casting Karen Wendland, Produktionsleitung Maike Bodanowski.
Die Redaktion liegt bei Brigitte Dithard

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    Bitte beachten Sie folgende Besucherinformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen zum SWR Sommerfestival

    - Der Zutritt zu den Abendveranstaltungen wird nur mit gültiger Eintrittskarte oder Akkreditierung gewährt. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

    - Minderjährige haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zum Konzertgelände. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz. Wer aus Jugendschutzgründen nicht eingelassen wird, bekommt den Ticketpreis nicht erstattet.

    - Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte nur zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich in angemessenem Umfang zu verlegen. Rückerstattungsansprüche aus oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittspreises bestehen nur bis zum Konzertbeginn. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

    - Es können Lautstärken über 85 dB erreicht werden. Gehörschutz steht an den Eingängen auf Nachfrage zur Verfügung.

    - Die Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters für Nichtkörperschäden auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

    - Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und Gegenständen, die wie eine Waffe eingesetzt werden können, ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt jedenfalls der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.

    - Getränkebehälter dürfen nur bis zu einer Größe von 0,5 L als Tetrapack mitgeführt werden.

    - Regenschirme, eigene Sitzgelegenheiten sowie große Taschen und Rucksäcke (ab 20 x 30 cm) dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Garderobe steht nicht zur Verfügung.

    - Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden.

    - Personen die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen kann der Zugang verwehrt werden.

    - Die Besucher sind verpflichtet, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen durch den Ordnungsdienst zu dulden.

    - Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für die kommerzielle Nutzung sind grundsätzlich untersagt.

    - Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an die Produktions- und Aufnahmeleitung sowie des Ordnungsdienstes, ist Folge zu leisten; dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze.

    - Jeder hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählt insbesondere den Veranstaltungsablauf nicht zu stören, keine Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände anzuzünden, keine Anlagen und Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmieren oder zu entfernen, Absperrungen nicht zu umgehen und nicht außerhalb der Toiletteneinrichtungen seine Notdurft zu verrichten. Bei einem Verstoß kann der Besucher aus der Veranstaltung verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz gelten zu machen, bleibt unberührt.

    - Das Konzert wird für Fernsehen, Hörfunk und Telemedien aufgezeichnet. Bei der Produktion wirken Sie als Zuschauer mit. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie möglicherweise bei Sendung der Produktion oder ihrer sonstigen Verwertung im Bild zu sehen sind. Es kann z. B. durch Kameras zu Sichtbehinderungen kommen.

  • Künstler

    SWR Sommerfestival

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  • Veranstaltungsort
    Neues Schloss Stuttgart
    Schlossplatz 4
    70173 Stuttgart
    Anreise per ÖPNV: VVS

    Herzog Carl Eugen von Württemberg (1744–1793) ließ mit dem Neuen Schloss mitten in Stuttgart die letzte große barocke Residenzschlossanlage in Deutschland erbauen - er wollte Stuttgart zu einem zweiten Versailles machen.
    Der Zerstörung des Schlosses im Jahr 1944 folgte von 1958 bis 1964 der Wiederaufbau. Heute beherbergt das Neue Schloss Ministerien und Repräsentationsräume.
Kategorie
Preisgruppe
Preis
Anzahl
Kategorie 1
Normalpreis
16,00 EUR
Nicht verfüg­bar
Stehplatz
Normalpreis
10,00 EUR
Informationen
Karten verfügbar
Restkarten verfügbar
Keine Karten verfügbar
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Unsere Versandgebühren

Wir bieten Ihnen verschiedene Versand- und Abholoptionen an.
Für dieses Event sind möglich:

  • Abholung Neckarwiesenstr. 5 Stgt-Ost Mo-Fr 12.30-18 Uhr (Feiertags geschlossen)

    1,50 €
  • Abholung VVK Liederhalle Stgt Mo-Fr 10:00 - 20:00 Uhr, Sa. 10:00-14:00 Uhr, (Feiertags geschlossen)

    1,50 €
  • Abholung VVK Schleyer-Halle Stgt Mo-Fr 12.30-18 Uhr (Feiertags geschlossen)

    1,50 €
  • aktuelle SWR-Aktion - Versand 3 Euro

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Bitte beachten Sie die folgende Bedingung des Veranstalters: Die Anzahl der Tickets pro Bestellung ist auf zehn (10) beschränkt.

Bei Buchungen für das SWR Sommerfestival gilt eine Bearbeitungspauschale von 3,-.

Ticket beinhaltet die Nutzung des VVS.

Kinder bis einschließlich 6 Jahre erhalten freien Eintritt, haben jedoch keinen Sitzplatzanspruch.

FSK 12: Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen seit dem 1. April 2003 von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen besucht werden (§ 11 Abs. 2 JuSchG).

Für Rollstuhlfahrer werden besonders leicht erreichbare Plätze angeboten. Eine Begleitperson erhält freien Eintritt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plätze nur telefonisch (0711 - 2 555 555, EasyTicket Service) buchbar sind. Bitte geben Sie bei der Bestellung an, dass es sich um Karten für Rollstuhlfahrer handelt.
Diesselbe Regelung gilt für Begleiter von Schwerbehinderten, die ein "B" im Behindertenausweis haben.

Veranstaltungsende: ca. 22.30 Uhr