Bitte beachten Sie folgende Besucherinformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen zum SWR Sommerfestival
- Der Zutritt zu den Abendveranstaltungen wird nur mit gültiger Eintrittskarte oder Akkreditierung gewährt. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
- Minderjährige haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zum Konzertgelände. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz. Wer aus Jugendschutzgründen nicht eingelassen wird, bekommt den Ticketpreis nicht erstattet.
- Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte nur zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich in angemessenem Umfang zu verlegen. Rückerstattungsansprüche aus oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittspreises bestehen nur bis zum Konzertbeginn. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
- Es können Lautstärken über 85 dB erreicht werden. Gehörschutz steht an den Eingängen auf Nachfrage zur Verfügung.
- Die Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters für Nichtkörperschäden auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
- Bild- und Tonaufnahmen
Beim SWR Sommerfestival werden u.a. Live-Streams, Fotos und Videos sowie SWR Fernsehsendungen produziert. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Besucher daher damit einverstanden, dass der SWR Bild- und/oder Tonaufnahmen von ihnen herstellen oder herstellen lassen darf. Der SWR ist berechtigt, diese Aufnahmen live und/oder zeitversetzt, unentgeltlich und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkungen in allen multimedialen Angeboten des SWR und/oder der ARD-Programmfamilie sowie in den sozialen Netzwerken/Drittplattformen (z.B. Facebook, Twitter, YouTube) und in Print zu veröffentlichen und zu verbreiten. Der SWR darf die Aufnahmen auch nutzen um auf zukünftige Veranstaltungen, auf sein Angebot oder auf den SWR/die ARD selbst hinzuweisen. Der SWR ist befugt, die eingeräumten und übertragenen Rechte und Befugnisse an Dritte weiterzugeben oder durch Dritte wahrnehmen zu lassen.
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung ohne Genehmigung des SWR und des jeweiligen Künstlers sind verboten
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und Gegenständen, die wie eine Waffe eingesetzt werden können, ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt jedenfalls der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.
- Getränkebehälter dürfen nur bis zu einer Größe von 0,5 L als Tetrapack mitgeführt werden.
- Regenschirme, eigene Sitzgelegenheiten sowie große Taschen und Rucksäcke (ab 20 x 30 cm) dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Garderobe steht nicht zur Verfügung.
- Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden.
- Personen die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen kann der Zugang verwehrt werden.
- Die Besucher sind verpflichtet, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen durch den Ordnungsdienst zu dulden.
- Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für die kommerzielle Nutzung sind grundsätzlich untersagt.
- Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an die Produktions- und Aufnahmeleitung sowie des Ordnungsdienstes, ist Folge zu leisten; dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze.
- Jeder hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählt insbesondere den Veranstaltungsablauf nicht zu stören, keine Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände anzuzünden, keine Anlagen und Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmieren oder zu entfernen, Absperrungen nicht zu umgehen und nicht außerhalb der Toiletteneinrichtungen seine Notdurft zu verrichten. Bei einem Verstoß kann der Besucher aus der Veranstaltung verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz gelten zu machen, bleibt unberührt.
SWR3 Open-Air mit Felix Jaehn, Toby Romeo
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SWR3 Open-Air mit Felix Jaehn, Toby Romeo
Freitag, 26.05.2023, 19:30 Uhr
Neues Schloss Stuttgart
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print@home verfügbar
Veranstaltungspreise: 15,00 EUR
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VeranstaltungsortNeues Schloss StuttgartSchlossplatz 470173 StuttgartAnreise per ÖPNV: VVS
Herzog Carl Eugen von Württemberg (1744–1793) ließ mit dem Neuen Schloss mitten in Stuttgart die letzte große barocke Residenzschlossanlage in Deutschland erbauen - er wollte Stuttgart zu einem zweiten Versailles machen.
Der Zerstörung des Schlosses im Jahr 1944 folgte von 1958 bis 1964 der Wiederaufbau. Heute beherbergt das Neue Schloss Ministerien und Repräsentationsräume.