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Benefizkonzert des Bundespräsidenten mit der SWR Big Band, Max Mutzke, Fola Dada
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Benefizkonzert des Bundespräsidenten mit der SWR Big Band, Max Mutzke, Fola Dada
Benefizkonzert des Bundespräsidenten mit der SWR Big Band, Max Mutzke, Fola Dada
Sonntag, 24.05.2026, 11:00 Uhr
Neues Schloss Stuttgart
Tickets
print@home verfügbar
Veranstaltungspreise: 34,00 EUR — 49,00 EUR
Das "Benefizkonzert des Bundespräsidenten"
Am 24. Mai findet im Rahmen des SWR Sommerfestivals das „Benefizkonzert des Bundespräsidenten“ statt, an dem der Bundespräsident und Elke Büdenbender persönlich teilnehmen. Seit 2006 findet diese Konzertreihe reihum in den Bundesländern statt. Mit dem Benefizerlös werden soziale oder kulturelle Zwecke unterstützt. Der Erlös des Benefizkonzerts 2026 ist der Kinderstiftung Die Arche und Herzenssache e. V. zugedacht, die ihn für Projekte für benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen werden.

Swing, Soul und Jazz unter freiem Himmel
Herzstück des Konzerts ist die renommierte SWR Big Band. Unterstützt wird sie von Max Mutzke, der seit vielen Jahren mit der Band zusammenarbeitet, zuletzt auf der gemeinsamen Tour "Soul viel mehr". Mit großer Stimmkraft ergänzt Fola Dada das Line-up. Mit dabei auch der Reutlinger Saxophonist Jakob Manz und der Jazztrompeter Joo Kraus aus Ulm. Die musikalische Leitung hat der schwedische Jazzmusiker Magnus Lindgren. Moderiert wird die Veranstaltung von Siham El-Maimouni.

BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE MITTEILUNG:

Wichtige Informationen zum Benefizkonzert des Bundespräsidenten am 24. Mai 2026
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    Bitte beachten Sie folgende Besucherinformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen zum SWR Sommerfestival

    - Der Zutritt zu den Abendveranstaltungen wird nur mit gültiger Eintrittskarte oder Akkreditierung gewährt. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

    - Minderjährige haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zum Konzertgelände. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz. Wer aus Jugendschutzgründen nicht eingelassen wird, bekommt den Ticketpreis nicht erstattet.

    - Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte nur zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich in angemessenem Umfang zu verlegen. Rückerstattungsansprüche aus oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittspreises bestehen nur bis zum Konzertbeginn. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

    - Es können Lautstärken über 85 dB erreicht werden. Gehörschutz steht an den Eingängen auf Nachfrage zur Verfügung.

    - Die Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters für Nichtkörperschäden auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

    - Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und Gegenständen, die wie eine Waffe eingesetzt werden können, ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt jedenfalls der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.

    - Getränkebehälter dürfen nur bis zu einer Größe von 0,5 L als Tetrapack mitgeführt werden.

    - Regenschirme, eigene Sitzgelegenheiten sowie große Taschen und Rucksäcke (ab 20 x 30 cm) dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Garderobe steht nicht zur Verfügung.

    - Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden.

    - Personen die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen kann der Zugang verwehrt werden.

    - Die Besucher sind verpflichtet, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen durch den Ordnungsdienst zu dulden.

    - Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für die kommerzielle Nutzung sind grundsätzlich untersagt.

    - Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an die Produktions- und Aufnahmeleitung sowie des Ordnungsdienstes, ist Folge zu leisten; dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze.

    - Jeder hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählt insbesondere den Veranstaltungsablauf nicht zu stören, keine Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände anzuzünden, keine Anlagen und Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmieren oder zu entfernen, Absperrungen nicht zu umgehen und nicht außerhalb der Toiletteneinrichtungen seine Notdurft zu verrichten. Bei einem Verstoß kann der Besucher aus der Veranstaltung verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz gelten zu machen, bleibt unberührt.

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    Neues Schloss Stuttgart

    Anreise per ÖPNV: VVS

    Herzog Carl Eugen von Württemberg (1744–1793) ließ mit dem Neuen Schloss mitten in Stuttgart die letzte große barocke Residenzschlossanlage in Deutschland erbauen - er wollte Stuttgart zu einem zweiten Versailles machen.
    Der Zerstörung des Schlosses im Jahr 1944 folgte von 1958 bis 1964 der Wiederaufbau. Heute beherbergt das Neue Schloss Ministerien und Repräsentationsräume.
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Preis
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Veranstalter: SWR Sommerfestival
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Für Rollstuhlfahrer werden besonders leicht erreichbare Plätze angeboten. Eine Begleitperson erhält freien Eintritt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plätze nur telefonisch (0711 - 2 555 555, EasyTicket Service) buchbar sind. Bitte geben Sie bei der Bestellung an, dass es sich um Karten für Rollstuhlfahrer handelt.
Diesselbe Regelung gilt für Begleiter von Schwerbehinderten, die ein "B" im Behindertenausweis haben.

Veranstaltungsende: ca. 22.30 Uhr