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SWR3 feiert 30 Jahre 0711 Family Jam
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Samstag, 23.05.2026, 19:30 Uhr
Neues Schloss Stuttgart
Tickets
print@home verfügbar
Veranstaltungspreise: 34,00 EUR — 49,00 EUR

Party-Stimmung am Samstagabend auf dem Schlossplatz in Stuttgart: SWR3 holt das erste deutsche Hip-Hop-Startup „0711“ auf die Bühne, das vor 30 Jahren mit dem legendären Album „Kopfnicker“ der Stuttgarter Band „Massive Töne“ die Szene aufmischte. Zum Geburtstag sind zahlreiche Weggefährt:innen zu einer einmaligen Show eingeladen, den Anfang machen natürlich „Massive Töne“, bevor sie das Mikro an ihre Wegbegleiter:innen weiterreichen. Die Gästeliste ist ein Spiegel der deutschen Hip-Hop-Geschichte: Afrob, Clueso, Cora E, Das Bo, Harris, Jan Delay, Marteria, Max Herre, Stieber Twins, Toni L und die Stuttgart-Newcomerin Lucy Duffner. Die Festivalgäste erwartet kein Konzert im herkömmlichen Stil, sondern eine gemeinsame Show ganz im Stil der grandiosen „Kopfnicker Family Jam“. Und das auch noch für einen guten Zweck: 3 Euro Spende pro Ticket gehen an die Kinderhilfsaktion Herzenssache.



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    Bitte beachten Sie folgende Besucherinformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen zum SWR Sommerfestival

    - Der Zutritt zu den Abendveranstaltungen wird nur mit gültiger Eintrittskarte oder Akkreditierung gewährt. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

    - Minderjährige haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zum Konzertgelände. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz. Wer aus Jugendschutzgründen nicht eingelassen wird, bekommt den Ticketpreis nicht erstattet.

    - Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte nur zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich in angemessenem Umfang zu verlegen. Rückerstattungsansprüche aus oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittspreises bestehen nur bis zum Konzertbeginn. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

    - Es können Lautstärken über 85 dB erreicht werden. Gehörschutz steht an den Eingängen auf Nachfrage zur Verfügung.

    - Die Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters für Nichtkörperschäden auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

    - Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und Gegenständen, die wie eine Waffe eingesetzt werden können, ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt jedenfalls der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.

    - Getränkebehälter dürfen nur bis zu einer Größe von 0,5 L als Tetrapack mitgeführt werden.

    - Regenschirme, eigene Sitzgelegenheiten sowie große Taschen und Rucksäcke (ab 20 x 30 cm) dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Garderobe steht nicht zur Verfügung.

    - Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden.

    - Personen die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen kann der Zugang verwehrt werden.

    - Die Besucher sind verpflichtet, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen durch den Ordnungsdienst zu dulden.

    - Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für die kommerzielle Nutzung sind grundsätzlich untersagt.

    - Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an die Produktions- und Aufnahmeleitung sowie des Ordnungsdienstes, ist Folge zu leisten; dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze.

    - Jeder hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählt insbesondere den Veranstaltungsablauf nicht zu stören, keine Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände anzuzünden, keine Anlagen und Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmieren oder zu entfernen, Absperrungen nicht zu umgehen und nicht außerhalb der Toiletteneinrichtungen seine Notdurft zu verrichten. Bei einem Verstoß kann der Besucher aus der Veranstaltung verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz gelten zu machen, bleibt unberührt.

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  • Veranstaltungsort

    Neues Schloss Stuttgart

    Anreise per ÖPNV: VVS

    Herzog Carl Eugen von Württemberg (1744–1793) ließ mit dem Neuen Schloss mitten in Stuttgart die letzte große barocke Residenzschlossanlage in Deutschland erbauen - er wollte Stuttgart zu einem zweiten Versailles machen.
    Der Zerstörung des Schlosses im Jahr 1944 folgte von 1958 bis 1964 der Wiederaufbau. Heute beherbergt das Neue Schloss Ministerien und Repräsentationsräume.

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