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Ticket-Hotline: 0711 - 2 555 555
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AGB JazzOpen

Bestellbedingungen des Easy Ticket Service

 

1. Der Easy Ticket Service (als unselbstständiger Geschäftsbereich der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG) berechnet dem Besteller für den Versand der Tickets, je nach Versandart, eine Pauschale pro Auftrag.
2. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Banklastschrift, Eurocard/Mastercard oder Visa-Card, oder Sofortüberweisung.
3. Hinweis zum Datenschutz: es gelten die in unserer Datenschutzerklärung genannten Punkte.
4.Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen Ziffer 7 der unten genannten Geschäftsbedingungen des Veranstalters behält sich Easy Ticket Service das Recht vor, Ticketbestellungen abzulehnen. Ein begründeter Verdacht ist insbesondere gegeben, wenn der Besteller Eintrittskarten über Internet-Wiederverkaufsplattformen anbietet oder sein Kaufverhalten vermuten lässt, dass die Tickets nicht für den privaten Gebrauch erworben werden.
5. Der Besteller ist verpflichtet, sich mit Easy Ticket Service in Verbindung zu setzen, falls er die Tickets nicht innerhalb von zwölf Tagen nach Bestellung erhalten hat.
6. Sofern bei einzelnen Veranstaltungen aufgrund von Vorgaben des jeweiligen Veranstalters spezielle Konditionen gelten, werden diese im Informationstext zur Veranstaltung genannt. Durch den Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Kartenkäufer diese Konditionen.
7. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

Im Hinblick auf die Veranstaltung selbst kommen - durch den Erwerb der Eintrittskarte - vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Veranstalter und keinesfalls zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Easy Ticket Service zustande.

Es gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters (auch abrufbar unter www.jazzopen.com):

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besucherinformationen jazzopen stuttgart

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem Kunden und der OPUS Festival-, Veranstaltungs- und Management GmbH, Mörikestraße 20, 70178 Stuttgart (nachfolgend „OPUS“ genannt) geschlossenen Konzertbesucherverträge.

2. Eintrittskartenerwerb

(1) Eintrittskarten können nur bei der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (nachfolgend „EVENTIM“ genannt) oder bei der Easy Ticket Service, dem Geschäftsbereich der in. Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co KG (nachfolgend „Easy Ticket Service“ genannt) erworben werden.
(2) Für die Abwicklung des Erwerbs der Eintrittskarten gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVENTIM oder der Easy Ticket Service, je nach ausgewählter Ticketplattform. Diese sind für die EVENTIM unter www.eventim.de und für die Easy Ticket Service unter www.easyticket.de abrufbar.

3. Zutrittsberechtigung

Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen.

4. Sicherheitskontrollen

Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. OPUS ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände, wie Foto- und/oder Film-Profi-Equipment, Getränkedosen oder – flaschen, Waffen und Messer jeglicher Art oder Feuerwerkskörper bei sich führt.

5. Ausschluss von Besuchern

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches), ist OPUS berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht OPUS von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

6. Verbot und Gestattung von Bild- und Tonaufzeichnungen

Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Mobilfunktelefone mit Kamerafunktion zugelassen. Die Aufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken erfolgen.
Jegliche Nutzung außerhalb privater Zwecke ist nicht gestattet. Bitte achten Sie auf den sorgsamen Umgang in den sozialen Netzwerken und teilen Sie die Bilder nur mit Freunden, mit denen Sie durch ein persönliches Band von Beziehungen (vgl. § 15 Absatz 3 UrhG) verbunden sind. Andernfalls ist die Wiedergabe öffentlich und nicht mehr privat und von der Gestattung nicht umfasst und daher rechtswidrig.
Die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art sowie Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art wie z. B. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte ist untersagt.
OPUS kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen.

7. Weiterverkauf der Eintrittskarten

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet.
Im Fall des privaten Weiterverkaufs, dürfen die Eintrittskarten nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, veräußert werden.

8. Programmänderungen im Vorprogramm

Für den Fall, dass eine Vorband absagt oder wegen Krankheit ausfällt und OPUS daran kein Verschulden trifft, ist OPUS bemüht, eine angemessene Vorband zu verpflichten und ist insoweit zur Programmänderung im Vorprogramm zum Hauptact berechtigt. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage oder des Ausfalls einzelner Künstler(gruppen) als Vorband bestehen in diesem Fall nicht.

9. Witterung bei Open Air

Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Aufgrund von Witterungseinflüssen kann es zu Unterbrechungen kommen. OPUS ist bemüht, Unterbrechungen zu vermeiden. Im Fall der Undurchführbarkeit des Konzertes wegen höherer Gewalt, insbesondere bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Besucher (z. B. Starkregen, Orkan, starker Hagel) muss das Konzert abgesagt bzw. abgebrochen werden.

10. Anweisungen und Informationen

Den Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort ist Folge zu leisten.
Aktuelle Hinweise und Informationen können tagesaktuell über die Festivalwebsite www.jazzopen.com sowie die social-media-Seite https://www.facebook.com/JazzOpen/ abgerufen werden.

11. Ausfall oder Abbruch wegen Terror

Für den Fall, dass die Veranstaltung ganz oder teilweise wegen einer Bombendrohung, eines terroristischen Anschlags oder der drohenden Gefahr eines solchen (höhere Gewalt) vom Sicherheitskreis der Veranstaltungsleitung oder von den zuständigen Behörden (insb. Ordnungsbehörde) abgesagt wird, und den Veranstalter keinerlei Verschulden trifft, besteht der Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder bereits getätigter Aufwendungen nicht.

12. Haftung

Die vertragliche und gesetzliche Haftung von OPUS für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die OPUS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit von OPUS für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch OPUS. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung Von OPUS – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für OPUS bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von OPUS für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von OPUS.

HINWEIS: Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

1. Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
2. Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

EINWILLIGUNG zu AUFNAHME und VERWERTUNG

von Bild- und Tonaufnahmen von Besuchern

soweit diese über die gesetzliche Ausnahme von § 23 Nr. 3 Kunsturhebergesetz hinausgeht.


Der Besucher willigt ein, dass OPUS oder im Auftrag von OPUS handelnde Dritte Aufnahmen auf der Veranstaltung mit dem Bildnis des Besuchers anfertigen dürfen, in welchem er sich in der Öffentlichkeit bewegt, zeitlich unbegrenzt für Werbezwecke der JAZZOPEN in den gängigen Medien online und Print verwenden dürfen, insbesondere in social-media-Kanälen, der JAZZOPEN-Website, JAZZOPEN-Flyern, JAZZOPEN-Programmheften sowie zu Zwecken der Presseberichterstattung.